Änderungen zum Jahreswechsel – was Verbraucher wissen müssen
Zum Jahreswechsel 2025 gibt es zahlreiche Änderungen im Bereich Heizen und Energieversorgung, die Verbraucher beachten sollten.
Amberg-Sulzbach. Das Zentrum für erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit (ZEN) in Ensdorf informiert über die wichtigsten Neuerungen, darunter steigende CO2-Preise, dynamische Stromtarife, strengere Vorschriften für Holzöfen sowie neue Förderbedingungen für Wärmepumpen. Der CO2-Preis wurde auf 55 Euro pro Tonne erhöht, was fossile Brennstoffe deutlich verteuert. Haushalte mit Gas- oder Ölheizungen müssen mit jährlichen Mehrkosten von durchschnittlich 48 Euro für Gas und 63 Euro für Öl rechnen. Martin Kopp, Klimaschutzmanager des Landkreises Amberg-Sulzbach, weist darauf hin, dass dieser Preis in den kommenden Jahren weiter steigen wird. „Wer noch fossil heizt, sollte sich frühzeitig unabhängig beraten lassen, um sinnvolle Alternativen zu finden“, empfiehlt Kopp. Regenerative Heizsysteme seien von diesen Preissteigerungen nicht betroffen, was sie langfristig zu einer lohnenden Investition mache.
Eine weitere Neuerung betrifft dynamische Stromtarife, die Energieversorger ab diesem Jahr anbieten müssen. Anders als bei festen Stromtarifen orientiert sich der Preis hier an den aktuellen Spotpreisen der Strombörse. Das bedeutet, dass Strom in Zeiten geringer Nachfrage und hoher Erzeugung, wie nachts oder bei sonnigem Wetter, günstiger ist. „Dynamische Stromtarife bieten Verbrauchern die Möglichkeit, von niedrigen Strompreisen zu profitieren“, erklärt Kopp. Allerdings sei dies nur sinnvoll, wenn Verbraucher ihren Stromverbrauch tatsächlich in die günstigeren Zeiten verlagern könnten, was eine gewisse Anpassungsfähigkeit erfordere. Auch für Holzöfen, -kessel und -kamine gibt es neue Regelungen. Ältere Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, müssen strengere Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Anlagen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht weiter betrieben werden. Verbraucher können im Feuerstättenbescheid des Bezirksschornsteinfegers prüfen, ob ihr Ofen von der Regelung betroffen ist. Für die Installation von Wärmepumpen gelten ab 2025 ebenfalls neue Bedingungen. Fördermittel werden nur gewährt, wenn die Wärmepumpe an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden kann. Dieses ermöglicht es Netzbetreibern, Strom-produktion und -verbrauch besser zu koordinieren. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der Kosten, kann jedoch durch Bonusförderungen auf bis zu 70 Prozent erhöht werden.
Das Zentrum für erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit (ZEN) in Ensdorf bietet Unterstützung für Verbraucher, die sich über Alternativen zu fossilen Heizsystemen informieren, die neuen Förderbedingungen nutzen oder sich auf die geänderten Vorschriften einstellen möchten. Eine unabhängige Beratung kann dabei helfen, die besten Lösungen für den individuellen Bedarf zu finden. Weitere Informationen sind auf der Website des Zentrums unter www.zen-ensdorf.de erhältlich. Energieberatungstermine können gerne unter 09624/90 36 46 individuell vereinbart werden.